1. NEUEMISSION
ZKB Warrants Call - Spreads
auf ZKB Gold ETF - USD
18.07.2011 - 17.06.2016 Valor XX XXX XXX
1. Produktebeschreibung
Derivatekategorie / "ebelprodukte ohne Knock-out 2 Warrant 5ertifikat (9::;, gem?ss Swiss Derivative Map des
Bezeichnung SchweiFerischen Gerbands fHr Strukturierte Produkte)
KAG Hinweis Diese% &arrants% sind% keine% kollektiven% 0apitalanlagen% im% Sinne% des% 0ollektivanlagengesetzes%
(0AG).%Sie%unterstehen%weder%der%Genehmigungspflicht%noch%der%Aufsicht%der%FIBMA%und%Anleger%
geniessen%nicht%den%spezifischen%Anlegerschutz%des%0AG.
Wesentliche Der Anleger profitiert sowohl von steigenden (Call Warrant) als auch fallenden (Put Warrant)
Produktemerkmale Basiswerten und steigender Golatilit?t der Basiswerte. Warrants sind geeignet fHr Anleger mit
einer hohen RisikotoleranF, welche eine Pr?mie investieren um auf die FukHnftige Entwicklung des
Basiswertes Fu spekulieren oder aber ein Portfolio gegen Marktschwankungen abFusichern. Die
potenFielle Rendite aus dem Investitionsbetrag ist Hberproportional hRher als die direkte
Investition in den Basiswert aufgrund des Gearings.
Emittentin 5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich
Zahl-, Ausübungs- und 5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich
Berechnungsstelle
Rating der Emittentin Bei Emissionen der 5Hrcher Kantonalbank: Standard U PoorVs AAA, MoodyVs Aaa, Fitch AAA
Anzahl Warrants Bis Fu Y; ;;; Warrants, mit der MRglichkeit der Aufstockung
Symbol / [XXXXX] 2
Valorennummer / ISIN ZZ ZZZ ZZZ 2 C"ZZZZZZZZZZ
Ausübungspreis 1 [SD 9 ;;.;;
Ausübungspreis 2 [SD ] ;;;.;;
Verfalltag :^. Juni 9;:Y, interessewahrend erFielter Kurs des Basiswertes an der ReferenFbRrse um ::`;
ME5
Letzter Handelstag :]. Juni 9;:Y, :9:;; [hr ME5
Optionsrecht Ermittelt die Berechnungstelle den interessewahrend erFielten Schlusskurs des Basiswertes an der
SIZ Swiss Exchange am Gerfalltag um ::`; ME5:
!" kleiner oder gleich dem AusHbungspreis :, so verf?llt die bption wertlos, es findet keine
AusgleichsFahlung statt.
!" grRsser dem AusHbungspreis : aber kleiner gleich dem AusHbungspreis 9, so beFieht c
vorbehaltlich der Regelung gem?ss ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants gegen 5ahlung
des AusHbungspreises : den Basiswert.
!" grRsser als der AusHbungspreis 9, so beFieht - vorbehaltlich der Regelung gem?ss
ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants, gegen 5ahlung des AusHbungspreises : FuFHglich
der DifferenF Fwischen festgestelltem Schlusskurs und AusHbungspreis 9, den Basiswert.
Es erfolgt eine automatische AusHbung.
Ausgabepreis [SD :^;.;;
Währung [SD
Referenzkurs Basiswert [SD : ;.
Implizite Volatilität 1 t.b.d.
Implizite Volatilität 2 t.b.d.
Ausübungsstil European Style
2. Erfüllungsart Physischd
Die Berechnungsstelle kann bis Fum Gerfallstag in Treu und Glauben handelnd die ErfHllungsart
des Warrants auf Bargeld ?ndern.
Prämie xx.xx f (xx.xx f p.a.)
Leverage x.xx x
Liberierungstag 9;. Juli 9;::
Kündigungsrecht der Die Emittentin hat das Recht, den Warrant ohne Angabe von GrHnden an jedem beliebigen
Emittentin Arbeitstag nach dem 9;. DeFember 9;::, mit einer Benachrichtigungsfrist von Arbeitstagen Fu
kHndigen. Die KHndigung wird gem?ss der Rubrik Mitteilungen und auf
www.Fkb.ch2aktienprodukte publiFiert.
Kotierung Wird an der SIZ Swiss Exchange beantragt, provisorischer erster "andelstag 9;. Juli 9;::
Mindestausübungsmenge :;; Warrant(s) oder ein Gielfaches davon
Handelseinheiten : Warrant oder ein Gielfaches davon
Basiswert ZKB Gold ETF - USD2 C";;]^``]h 2 SIZ Swiss Exchange 2 Bloomberg: 5GLD[S SW
Clearingstelle SIZ SIS AG
Steuerliche Aspekte FHr Privatanleger mit SteuerdomiFil SchweiF wird das Einkommen aus dem Produkt grunds?tFlich
als steuerfreier Kapitalgewinn behandelt. Es wird keine Eidg. Gerrechnungssteuer erhoben.
Warrants unterliegen im Sekund?rmarkt nicht der Eidg. [msatFabgabe. Das Produkt ist bei einer
schweiFerischen 5ahlstelle nicht dem System des E[-SteuerrHckbehalts unterstellt.
Die vorstehenden "inweise Fur Besteuerung sind lediglich eine 5usammenfassung dessen, wie
die Emittentin unter dem derFeit geltenden Recht und der g?ngigen Praxis der EidgenRssischen
Steuerverwaltung in der SchweiF die Besteuerung dieser Warrants im 5eitpunkt der Emission
versteht. Die SteuergesetFgebung und die Praxis kRnnen sich ?ndern. Die Emittentin schliesst
jegliche "aftung fHr die vorstehenden "inweise aus. Diese allgemeinen "inweise kRnnen die
steuerliche Beratung des einFelnen Anlegers nicht ersetFen.
Dokumentation Dieses Dokument stellt die EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) gem?ss Artikel 9: des
5usatFreglements fHr die Kotierung von Derivaten der SIZ Swiss Exchange dar. Diese EndgHltigen
Bedingungen (Final Terms) erg?nFen das in deutscher Sprache verRffentlichte Emissionsprogramm
der Emittentin vom :9. April 9;:: in der Fum 5eitpunkt der Emission geltenden Fassung. Diese
EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den
Emissions- und Kotierungsprospekt fHr die vorliegende Emission (der VKotierungsprospektV). In
diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des
Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final
Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten WidersprHche Fwischen den Informationen
oder Bestimmungen in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im
Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen
EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) Gorrang. Warrants werden als Wertrechte begeben und
bei der SIZ SIS AG als Bucheffekten gefHhrt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder
Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) sowie das
Emissionsprogramm kRnnen kostenlos bei der 5Hrcher Kantonalbank Bahnhofstrasse h, j;;:
5Hrich, sowie Hber die E-Mailadresse documentationkFkb.ch beFogen werden. Dieses Dokument
stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. Y9a bFw. ::Y bR dar.
Angaben zum Basiswert Der Fonds ist an der SIZ Swiss Exchange AG kotiert. Der Fonds investiert ausschliesslich in
physisches Gold.
Informationen Hber die Wertentwicklung des Basiswertes kRnnen Rffentlich unter
www.bloomberg.com eingesehen werden.
Beim 5KB Gold ETF [SD wird eine j?hrliche Management Fee von ;.]; f p.a. erhoben, welche
im Kurs enthalten ist.
3. Mitteilungen Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieser Warrants, insbesondere Mitteilungen
beFHglich der Anpassung der Derivatebedingungen, werden rechtsgHltig unter der Internetadresse
http:22Fkb.is-teledata.ch2html2boersenMaerkte2markt[ebersicht2
schweiF2index.html Fum entsprechenden Warrants publiFiert. lber die Galorensuchfunktion kann
direkt auf die gewHnschten Warrants gegriffen werden. FHr an der SIZ Swiss Exchange kotierte
Warrants werden Mitteilungen Fus?tFlich unter http:22www.six-exchange-
regulation.com2publications2communiques2officialnnoticesnde.html verRffentlicht.
Rechtswahl / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1
2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall
Gewinn- und Verlustaussichten Warrants bieten die Chance, durch Kursver?nderungen im Basiswert Hber einen "ebeleffekt
per Verfall Gewinne Fu erFielen. Der Wert eines Call-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn der
Kurs des Basiswertes sinkt. Der Wert eines Put-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn
der Kurs des Basiswertes steigt. Aufgrund des "ebeleffektes ver?ndert sich dabei der Wert eines
Warrants st?rker als der Wert des Basiswertes. Der Wert eines Warrants kann auch bei
unver?ndertem Kurs des Basiswertes abnehmen, weil sich der 5eitwert verringert oder sich
Angebot und Nachfrage ungHnstig entwickeln.
3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger
Emittentenrisiko Gerpflichtungen aus diesem Warrant stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Gerpflichtung
der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und
ungesicherten Gerpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit der Warrants ist nicht allein von
der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den FinanFm?rkten abh?ngig,
sondern auch von der Bonit?t der Emittentin. Diese kann sich w?hrend der LaufFeit dieser
Warrants ver?ndern!
Spezifische Produkterisiken Warrants beinhalten das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie (Ausgabepreis) g?nFlich Fu
verlieren. Sie sind nur fHr erfahrene Anleger gedacht, welche die damit verbundenen Risiken
verstehen und Fu tragen f?hig sind. Abh?ngig vom Kursverlauf des Fugrunde liegenden
Basiswertes beinhaltet eine Anlage in diese Warrants das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie
g?nFlich Fu verlieren. Das maximale Risiko ist demnach der Gerlust der Pr?mie.
4. Weitere Bestimmungen
Anpassungen Tritt beFHglich des Basiswertes 2 einer Basiswertkomponente ein in Abschnitt IG des
Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgend ein anderes
ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmRglicht oder
Hberm?ssig erschwert, die Rechte aus den Warrants Fu erfHllen oder den Wert der Warrants Fu
bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls
notwendig die Bedingungen der Warrants nach freiem Ermessen derart anFupassen, dass der
wirtschaftliche Wert des Warrants nach dem Eintritt des Ereignisses so weit mRglich dem
wirtschaftlichen Wert des Warrants vor Eintritt des Ereignisses entspricht. SpeFifische
Anpassungsregeln fHr einFelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IG des Emissionsprogramms
gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus
welchen GrHnden auch immer, nicht mRglich, ist die Emittentin berechtigt, die Warrants vorFeitig
Fu kHndigen.
Marktstörungen Wenn aufgrund einer MarktstRrung in BeFug auf den Basiswert 2 eine Basiswertkomponente kein
Kurs ermittelt werden kann, setFt die Emittentin oder die Berechnungsstelle den Kurs des von der
MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente nach freiem Ermessen unter
BerHcksichtigung der allgemeinen Marktlage und des letFten vor der MarktstRrung festgestellten
Kurses des von der MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente fest und ist
berechtigt, sofern die MarktstRrung am Gerfalltag besteht, diesen auf den ersten Bankarbeitstag,
an dem die MarktstRrung nicht mehr besteht, Fu verschieben. Massgebend sind die detaillierten
Bestimmungen in auch Abschnitt IG.A.c) des Emissionsprogramms. Diese Bestimmung gilt
entsprechend fHr die Festlegung des Wertes des Warrants, dessen Basiswert 2
Basiswertkomponente von einer MarktstRrung betroffen ist.
4. Verkaufsbeschränkungen Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Gerkaufsbeschr?nkungen (EWR, [.S.A. 2 [.S.
persons, Guernsey). Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei
Massnahmen ergreifen, um dass Rffentliche Angebot der Warrants oder ihren BesitF oder den
Gertrieb von Angebotsunterlagen in BeFug auf Warrants in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb
der SchweiF Ful?ssig Fu machen. Die Aush?ndigung dieser EndgHltigen Bedingungen (Final
Terms) oder anderer Emissionsunterlangen und das Angebot der Warrants in bestimmten L?ndern
kRnnen durch Rechtsvorschriften eingeschr?nkt sein. Personen, denen diese EndgHltigen
Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm,
Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Gerkaufsunterlagen ausgeh?ndigt wurden, werden
von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschr?nkungen Fu HberprHfen und
einFuhalten.
Prudentielle Aufsicht Die 5Hrcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des BundesgesetFes Hber die Banken und
Sparkassen (BankGd SR h9.;) und als Effektenh?ndlerin im Sinne des BundesgesetFes Hber die
BRrsen und den Effektenhandel (BE"Gd SR h].:) der prudentiellen Aufsicht der FINMA,
Einsteinstrasse 9, C"-`;;` Bern, http:22www.finma.ch.
Sales: +41 44 293 66 27 SIZ Telekurs: j,5KB Reuters: 5KBWTS
Internet: www.Fkb.ch2aktienprodukte Bloomberg: 5KBW pgoq
Aufzeichnung von Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit "andels- und Gerkaufseinheiten der
Telefongesprächen 5Hrcher Kantonalbank aufgeFeichnet werden. Anleger, die Telefongespr?che mit diesen Einheiten
fHhren, stimmen der AufFeichnung stillschweigend Fu.
5Hrich, :j. Juli 9;::