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NEUEMISSION
ZKB Warrants Call - Spreads
auf ZKB Gold ETF - USD
18.07.2011 - 17.06.2016            Valor XX XXX XXX

1. Produktebeschreibung
Derivatekategorie /       "ebelprodukte ohne Knock-out 2 Warrant 5ertifikat (9::;, gem?ss Swiss Derivative Map des
Bezeichnung               SchweiFerischen Gerbands fHr Strukturierte Produkte)

KAG Hinweis               Diese% &arrants% sind% keine% kollektiven% 0apitalanlagen% im% Sinne% des% 0ollektivanlagengesetzes%
                          (0AG).%Sie%unterstehen%weder%der%Genehmigungspflicht%noch%der%Aufsicht%der%FIBMA%und%Anleger%
                          geniessen%nicht%den%spezifischen%Anlegerschutz%des%0AG.

Wesentliche               Der Anleger profitiert sowohl von steigenden (Call Warrant) als auch fallenden (Put Warrant)
Produktemerkmale          Basiswerten und steigender Golatilit?t der Basiswerte. Warrants sind geeignet fHr Anleger mit
                          einer hohen RisikotoleranF, welche eine Pr?mie investieren um auf die FukHnftige Entwicklung des
                          Basiswertes Fu spekulieren oder aber ein Portfolio gegen Marktschwankungen abFusichern. Die
                          potenFielle Rendite aus dem Investitionsbetrag ist Hberproportional hRher als die direkte
                          Investition in den Basiswert aufgrund des Gearings.

Emittentin                5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich

Zahl-, Ausübungs- und     5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich
Berechnungsstelle

Rating der Emittentin     Bei Emissionen der 5Hrcher Kantonalbank: Standard U PoorVs AAA, MoodyVs Aaa, Fitch AAA

Anzahl Warrants           Bis Fu Y; ;;; Warrants, mit der MRglichkeit der Aufstockung

Symbol /                  [XXXXX] 2
Valorennummer / ISIN      ZZ ZZZ ZZZ 2 C"ZZZZZZZZZZ

Ausübungspreis 1          [SD 9 ;;.;;

Ausübungspreis 2          [SD ] ;;;.;;

Verfalltag                :^. Juni 9;:Y, interessewahrend erFielter Kurs des Basiswertes an der ReferenFbRrse um ::`;
                          ME5

Letzter Handelstag        :]. Juni 9;:Y, :9:;; [hr ME5

Optionsrecht              Ermittelt die Berechnungstelle den interessewahrend erFielten Schlusskurs des Basiswertes an der
                          SIZ Swiss Exchange am Gerfalltag um ::`; ME5:
                          !" kleiner oder gleich dem AusHbungspreis :, so verf?llt die bption wertlos, es findet keine
                               AusgleichsFahlung statt.
                          !" grRsser dem AusHbungspreis : aber kleiner gleich dem AusHbungspreis 9, so beFieht c
                               vorbehaltlich der Regelung gem?ss ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants gegen 5ahlung
                               des AusHbungspreises : den Basiswert.
                          !" grRsser als der AusHbungspreis 9, so beFieht - vorbehaltlich der Regelung gem?ss
                               ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants, gegen 5ahlung des AusHbungspreises : FuFHglich
                               der DifferenF Fwischen festgestelltem Schlusskurs und AusHbungspreis 9, den Basiswert.
                          Es erfolgt eine automatische AusHbung.

Ausgabepreis              [SD :^;.;;

Währung                   [SD

Referenzkurs Basiswert    [SD : ;.

Implizite Volatilität 1   t.b.d.

Implizite Volatilität 2   t.b.d.

Ausübungsstil             European Style
Erfüllungsart           Physischd
                        Die Berechnungsstelle kann bis Fum Gerfallstag in Treu und Glauben handelnd die ErfHllungsart
                        des Warrants auf Bargeld ?ndern.

Prämie                  xx.xx f (xx.xx f p.a.)

Leverage                x.xx x

Liberierungstag         9;. Juli 9;::

Kündigungsrecht der     Die Emittentin hat das Recht, den Warrant ohne Angabe von GrHnden an jedem beliebigen
Emittentin              Arbeitstag nach dem 9;. DeFember 9;::, mit einer Benachrichtigungsfrist von  Arbeitstagen Fu
                        kHndigen.     Die   KHndigung    wird  gem?ss     der   Rubrik    Mitteilungen    und     auf
                        www.Fkb.ch2aktienprodukte publiFiert.

Kotierung               Wird an der SIZ Swiss Exchange beantragt, provisorischer erster "andelstag 9;. Juli 9;::


Mindestausübungsmenge   :;; Warrant(s) oder ein Gielfaches davon

Handelseinheiten        : Warrant oder ein Gielfaches davon

Basiswert               ZKB Gold ETF - USD2 C";;]^``]h 2 SIZ Swiss Exchange 2 Bloomberg: 5GLD[S SW

Clearingstelle          SIZ SIS AG

Steuerliche Aspekte     FHr Privatanleger mit SteuerdomiFil SchweiF wird das Einkommen aus dem Produkt grunds?tFlich
                        als steuerfreier Kapitalgewinn behandelt. Es wird keine Eidg. Gerrechnungssteuer erhoben.
                        Warrants unterliegen im Sekund?rmarkt nicht der Eidg. [msatFabgabe. Das Produkt ist bei einer
                        schweiFerischen 5ahlstelle nicht dem System des E[-SteuerrHckbehalts unterstellt.
                        Die vorstehenden "inweise Fur Besteuerung sind lediglich eine 5usammenfassung dessen, wie
                        die Emittentin unter dem derFeit geltenden Recht und der g?ngigen Praxis der EidgenRssischen
                        Steuerverwaltung in der SchweiF die Besteuerung dieser Warrants im 5eitpunkt der Emission
                        versteht. Die SteuergesetFgebung und die Praxis kRnnen sich ?ndern. Die Emittentin schliesst
                        jegliche "aftung fHr die vorstehenden "inweise aus. Diese allgemeinen "inweise kRnnen die
                        steuerliche Beratung des einFelnen Anlegers nicht ersetFen.

Dokumentation           Dieses Dokument stellt die EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) gem?ss Artikel 9: des
                        5usatFreglements fHr die Kotierung von Derivaten der SIZ Swiss Exchange dar. Diese EndgHltigen
                        Bedingungen (Final Terms) erg?nFen das in deutscher Sprache verRffentlichte Emissionsprogramm
                        der Emittentin vom :9. April 9;:: in der Fum 5eitpunkt der Emission geltenden Fassung. Diese
                        EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den
                        Emissions- und Kotierungsprospekt fHr die vorliegende Emission (der VKotierungsprospektV). In
                        diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des
                        Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final
                        Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten WidersprHche Fwischen den Informationen
                        oder Bestimmungen in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im
                        Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen
                        EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) Gorrang. Warrants werden als Wertrechte begeben und
                        bei der SIZ SIS AG als Bucheffekten gefHhrt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder
                        Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) sowie das
                        Emissionsprogramm kRnnen kostenlos bei der 5Hrcher Kantonalbank Bahnhofstrasse h, j;;:
                        5Hrich, sowie Hber die E-Mailadresse documentationkFkb.ch beFogen werden. Dieses Dokument
                        stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. Y9a bFw. ::Y bR dar.

Angaben zum Basiswert   Der Fonds ist an der SIZ Swiss Exchange AG kotiert. Der Fonds investiert ausschliesslich in
                        physisches Gold.
                        Informationen Hber die Wertentwicklung des Basiswertes kRnnen Rffentlich unter
                        www.bloomberg.com eingesehen werden.
                        Beim 5KB Gold ETF [SD wird eine j?hrliche Management Fee von ;.]; f p.a. erhoben, welche
                        im Kurs enthalten ist.
Mitteilungen                    Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieser Warrants, insbesondere Mitteilungen
                                beFHglich der Anpassung der Derivatebedingungen, werden rechtsgHltig unter der Internetadresse
                                http:22Fkb.is-teledata.ch2html2boersenMaerkte2markt[ebersicht2
                                schweiF2index.html Fum entsprechenden Warrants publiFiert. lber die Galorensuchfunktion kann
                                direkt auf die gewHnschten Warrants gegriffen werden. FHr an der SIZ Swiss Exchange kotierte
                                Warrants        werden      Mitteilungen     Fus?tFlich    unter      http:22www.six-exchange-
                                regulation.com2publications2communiques2officialnnoticesnde.html verRffentlicht.

Rechtswahl / Gerichtsstand      Schweizer Recht / Zürich 1

2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall
Gewinn- und Verlustaussichten   Warrants bieten die Chance, durch Kursver?nderungen im Basiswert Hber einen "ebeleffekt
per Verfall                     Gewinne Fu erFielen. Der Wert eines Call-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn der
                                Kurs des Basiswertes sinkt. Der Wert eines Put-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn
                                der Kurs des Basiswertes steigt. Aufgrund des "ebeleffektes ver?ndert sich dabei der Wert eines
                                Warrants st?rker als der Wert des Basiswertes. Der Wert eines Warrants kann auch bei
                                unver?ndertem Kurs des Basiswertes abnehmen, weil sich der 5eitwert verringert oder sich
                                Angebot und Nachfrage ungHnstig entwickeln.

3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger
Emittentenrisiko                Gerpflichtungen aus diesem Warrant stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Gerpflichtung
                                der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und
                                ungesicherten Gerpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit der Warrants ist nicht allein von
                                der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den FinanFm?rkten abh?ngig,
                                sondern auch von der Bonit?t der Emittentin. Diese kann sich w?hrend der LaufFeit dieser
                                Warrants ver?ndern!

Spezifische Produkterisiken     Warrants beinhalten das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie (Ausgabepreis) g?nFlich Fu
                                verlieren. Sie sind nur fHr erfahrene Anleger gedacht, welche die damit verbundenen Risiken
                                verstehen und Fu tragen f?hig sind. Abh?ngig vom Kursverlauf des Fugrunde liegenden
                                Basiswertes beinhaltet eine Anlage in diese Warrants das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie
                                g?nFlich Fu verlieren. Das maximale Risiko ist demnach der Gerlust der Pr?mie.

4. Weitere Bestimmungen
Anpassungen                     Tritt beFHglich des Basiswertes 2 einer Basiswertkomponente ein in Abschnitt IG des
                                Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgend ein anderes
                                ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmRglicht oder
                                Hberm?ssig erschwert, die Rechte aus den Warrants Fu erfHllen oder den Wert der Warrants Fu
                                bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls
                                notwendig die Bedingungen der Warrants nach freiem Ermessen derart anFupassen, dass der
                                wirtschaftliche Wert des Warrants nach dem Eintritt des Ereignisses so weit mRglich dem
                                wirtschaftlichen Wert des Warrants vor Eintritt des Ereignisses entspricht. SpeFifische
                                Anpassungsregeln fHr einFelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IG des Emissionsprogramms
                                gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus
                                welchen GrHnden auch immer, nicht mRglich, ist die Emittentin berechtigt, die Warrants vorFeitig
                                Fu kHndigen.

Marktstörungen                  Wenn aufgrund einer MarktstRrung in BeFug auf den Basiswert 2 eine Basiswertkomponente kein
                                Kurs ermittelt werden kann, setFt die Emittentin oder die Berechnungsstelle den Kurs des von der
                                MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente nach freiem Ermessen unter
                                BerHcksichtigung der allgemeinen Marktlage und des letFten vor der MarktstRrung festgestellten
                                Kurses des von der MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente fest und ist
                                berechtigt, sofern die MarktstRrung am Gerfalltag besteht, diesen auf den ersten Bankarbeitstag,
                                an dem die MarktstRrung nicht mehr besteht, Fu verschieben. Massgebend sind die detaillierten
                                Bestimmungen in auch Abschnitt IG.A.c) des Emissionsprogramms. Diese Bestimmung gilt
                                entsprechend fHr die Festlegung des Wertes des Warrants, dessen Basiswert 2
                                Basiswertkomponente von einer MarktstRrung betroffen ist.
Verkaufsbeschränkungen       Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Gerkaufsbeschr?nkungen (EWR, [.S.A. 2 [.S.
                             persons, Guernsey). Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei
                             Massnahmen ergreifen, um dass Rffentliche Angebot der Warrants oder ihren BesitF oder den
                             Gertrieb von Angebotsunterlagen in BeFug auf Warrants in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb
                             der SchweiF Ful?ssig Fu machen. Die Aush?ndigung dieser EndgHltigen Bedingungen (Final
                             Terms) oder anderer Emissionsunterlangen und das Angebot der Warrants in bestimmten L?ndern
                             kRnnen durch Rechtsvorschriften eingeschr?nkt sein. Personen, denen diese EndgHltigen
                             Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm,
                             Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Gerkaufsunterlagen ausgeh?ndigt wurden, werden
                             von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschr?nkungen Fu HberprHfen und
                             einFuhalten.

Prudentielle Aufsicht        Die 5Hrcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des BundesgesetFes Hber die Banken und
                             Sparkassen (BankGd SR h9.;) und als Effektenh?ndlerin im Sinne des BundesgesetFes Hber die
                             BRrsen und den Effektenhandel (BE"Gd SR h].:) der prudentiellen Aufsicht der FINMA,
                             Einsteinstrasse 9, C"-`;;` Bern, http:22www.finma.ch.

Sales:    +41 44 293 66 27   SIZ Telekurs: j,5KB                                    Reuters:       5KBWTS
                             Internet:     www.Fkb.ch2aktienprodukte                 Bloomberg:     5KBW pgoq

Aufzeichnung von             Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit "andels- und Gerkaufseinheiten der
Telefongesprächen            5Hrcher Kantonalbank aufgeFeichnet werden. Anleger, die Telefongespr?che mit diesen Einheiten
                             fHhren, stimmen der AufFeichnung stillschweigend Fu.

5Hrich, :j. Juli 9;::

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Referat-KSG-9.-September-2022-DE_FR.pdf
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ZKB Gold Warrant - Riverside

  • 1. NEUEMISSION ZKB Warrants Call - Spreads auf ZKB Gold ETF - USD 18.07.2011 - 17.06.2016 Valor XX XXX XXX 1. Produktebeschreibung Derivatekategorie / "ebelprodukte ohne Knock-out 2 Warrant 5ertifikat (9::;, gem?ss Swiss Derivative Map des Bezeichnung SchweiFerischen Gerbands fHr Strukturierte Produkte) KAG Hinweis Diese% &arrants% sind% keine% kollektiven% 0apitalanlagen% im% Sinne% des% 0ollektivanlagengesetzes% (0AG).%Sie%unterstehen%weder%der%Genehmigungspflicht%noch%der%Aufsicht%der%FIBMA%und%Anleger% geniessen%nicht%den%spezifischen%Anlegerschutz%des%0AG. Wesentliche Der Anleger profitiert sowohl von steigenden (Call Warrant) als auch fallenden (Put Warrant) Produktemerkmale Basiswerten und steigender Golatilit?t der Basiswerte. Warrants sind geeignet fHr Anleger mit einer hohen RisikotoleranF, welche eine Pr?mie investieren um auf die FukHnftige Entwicklung des Basiswertes Fu spekulieren oder aber ein Portfolio gegen Marktschwankungen abFusichern. Die potenFielle Rendite aus dem Investitionsbetrag ist Hberproportional hRher als die direkte Investition in den Basiswert aufgrund des Gearings. Emittentin 5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich Zahl-, Ausübungs- und 5Hrcher Kantonalbank, 5Hrich Berechnungsstelle Rating der Emittentin Bei Emissionen der 5Hrcher Kantonalbank: Standard U PoorVs AAA, MoodyVs Aaa, Fitch AAA Anzahl Warrants Bis Fu Y; ;;; Warrants, mit der MRglichkeit der Aufstockung Symbol / [XXXXX] 2 Valorennummer / ISIN ZZ ZZZ ZZZ 2 C"ZZZZZZZZZZ Ausübungspreis 1 [SD 9 ;;.;; Ausübungspreis 2 [SD ] ;;;.;; Verfalltag :^. Juni 9;:Y, interessewahrend erFielter Kurs des Basiswertes an der ReferenFbRrse um ::`; ME5 Letzter Handelstag :]. Juni 9;:Y, :9:;; [hr ME5 Optionsrecht Ermittelt die Berechnungstelle den interessewahrend erFielten Schlusskurs des Basiswertes an der SIZ Swiss Exchange am Gerfalltag um ::`; ME5: !" kleiner oder gleich dem AusHbungspreis :, so verf?llt die bption wertlos, es findet keine AusgleichsFahlung statt. !" grRsser dem AusHbungspreis : aber kleiner gleich dem AusHbungspreis 9, so beFieht c vorbehaltlich der Regelung gem?ss ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants gegen 5ahlung des AusHbungspreises : den Basiswert. !" grRsser als der AusHbungspreis 9, so beFieht - vorbehaltlich der Regelung gem?ss ErfHllungsart - der Inhaber des Warrants, gegen 5ahlung des AusHbungspreises : FuFHglich der DifferenF Fwischen festgestelltem Schlusskurs und AusHbungspreis 9, den Basiswert. Es erfolgt eine automatische AusHbung. Ausgabepreis [SD :^;.;; Währung [SD Referenzkurs Basiswert [SD : ;. Implizite Volatilität 1 t.b.d. Implizite Volatilität 2 t.b.d. Ausübungsstil European Style
  • 2. Erfüllungsart Physischd Die Berechnungsstelle kann bis Fum Gerfallstag in Treu und Glauben handelnd die ErfHllungsart des Warrants auf Bargeld ?ndern. Prämie xx.xx f (xx.xx f p.a.) Leverage x.xx x Liberierungstag 9;. Juli 9;:: Kündigungsrecht der Die Emittentin hat das Recht, den Warrant ohne Angabe von GrHnden an jedem beliebigen Emittentin Arbeitstag nach dem 9;. DeFember 9;::, mit einer Benachrichtigungsfrist von Arbeitstagen Fu kHndigen. Die KHndigung wird gem?ss der Rubrik Mitteilungen und auf www.Fkb.ch2aktienprodukte publiFiert. Kotierung Wird an der SIZ Swiss Exchange beantragt, provisorischer erster "andelstag 9;. Juli 9;:: Mindestausübungsmenge :;; Warrant(s) oder ein Gielfaches davon Handelseinheiten : Warrant oder ein Gielfaches davon Basiswert ZKB Gold ETF - USD2 C";;]^``]h 2 SIZ Swiss Exchange 2 Bloomberg: 5GLD[S SW Clearingstelle SIZ SIS AG Steuerliche Aspekte FHr Privatanleger mit SteuerdomiFil SchweiF wird das Einkommen aus dem Produkt grunds?tFlich als steuerfreier Kapitalgewinn behandelt. Es wird keine Eidg. Gerrechnungssteuer erhoben. Warrants unterliegen im Sekund?rmarkt nicht der Eidg. [msatFabgabe. Das Produkt ist bei einer schweiFerischen 5ahlstelle nicht dem System des E[-SteuerrHckbehalts unterstellt. Die vorstehenden "inweise Fur Besteuerung sind lediglich eine 5usammenfassung dessen, wie die Emittentin unter dem derFeit geltenden Recht und der g?ngigen Praxis der EidgenRssischen Steuerverwaltung in der SchweiF die Besteuerung dieser Warrants im 5eitpunkt der Emission versteht. Die SteuergesetFgebung und die Praxis kRnnen sich ?ndern. Die Emittentin schliesst jegliche "aftung fHr die vorstehenden "inweise aus. Diese allgemeinen "inweise kRnnen die steuerliche Beratung des einFelnen Anlegers nicht ersetFen. Dokumentation Dieses Dokument stellt die EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) gem?ss Artikel 9: des 5usatFreglements fHr die Kotierung von Derivaten der SIZ Swiss Exchange dar. Diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) erg?nFen das in deutscher Sprache verRffentlichte Emissionsprogramm der Emittentin vom :9. April 9;:: in der Fum 5eitpunkt der Emission geltenden Fassung. Diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den Emissions- und Kotierungsprospekt fHr die vorliegende Emission (der VKotierungsprospektV). In diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten WidersprHche Fwischen den Informationen oder Bestimmungen in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) Gorrang. Warrants werden als Wertrechte begeben und bei der SIZ SIS AG als Bucheffekten gefHhrt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) sowie das Emissionsprogramm kRnnen kostenlos bei der 5Hrcher Kantonalbank Bahnhofstrasse h, j;;: 5Hrich, sowie Hber die E-Mailadresse documentationkFkb.ch beFogen werden. Dieses Dokument stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. Y9a bFw. ::Y bR dar. Angaben zum Basiswert Der Fonds ist an der SIZ Swiss Exchange AG kotiert. Der Fonds investiert ausschliesslich in physisches Gold. Informationen Hber die Wertentwicklung des Basiswertes kRnnen Rffentlich unter www.bloomberg.com eingesehen werden. Beim 5KB Gold ETF [SD wird eine j?hrliche Management Fee von ;.]; f p.a. erhoben, welche im Kurs enthalten ist.
  • 3. Mitteilungen Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieser Warrants, insbesondere Mitteilungen beFHglich der Anpassung der Derivatebedingungen, werden rechtsgHltig unter der Internetadresse http:22Fkb.is-teledata.ch2html2boersenMaerkte2markt[ebersicht2 schweiF2index.html Fum entsprechenden Warrants publiFiert. lber die Galorensuchfunktion kann direkt auf die gewHnschten Warrants gegriffen werden. FHr an der SIZ Swiss Exchange kotierte Warrants werden Mitteilungen Fus?tFlich unter http:22www.six-exchange- regulation.com2publications2communiques2officialnnoticesnde.html verRffentlicht. Rechtswahl / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1 2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall Gewinn- und Verlustaussichten Warrants bieten die Chance, durch Kursver?nderungen im Basiswert Hber einen "ebeleffekt per Verfall Gewinne Fu erFielen. Der Wert eines Call-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswertes sinkt. Der Wert eines Put-Warrants vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswertes steigt. Aufgrund des "ebeleffektes ver?ndert sich dabei der Wert eines Warrants st?rker als der Wert des Basiswertes. Der Wert eines Warrants kann auch bei unver?ndertem Kurs des Basiswertes abnehmen, weil sich der 5eitwert verringert oder sich Angebot und Nachfrage ungHnstig entwickeln. 3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger Emittentenrisiko Gerpflichtungen aus diesem Warrant stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Gerpflichtung der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und ungesicherten Gerpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit der Warrants ist nicht allein von der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den FinanFm?rkten abh?ngig, sondern auch von der Bonit?t der Emittentin. Diese kann sich w?hrend der LaufFeit dieser Warrants ver?ndern! Spezifische Produkterisiken Warrants beinhalten das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie (Ausgabepreis) g?nFlich Fu verlieren. Sie sind nur fHr erfahrene Anleger gedacht, welche die damit verbundenen Risiken verstehen und Fu tragen f?hig sind. Abh?ngig vom Kursverlauf des Fugrunde liegenden Basiswertes beinhaltet eine Anlage in diese Warrants das Risiko, die anf?nglich beFahlte Pr?mie g?nFlich Fu verlieren. Das maximale Risiko ist demnach der Gerlust der Pr?mie. 4. Weitere Bestimmungen Anpassungen Tritt beFHglich des Basiswertes 2 einer Basiswertkomponente ein in Abschnitt IG des Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgend ein anderes ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmRglicht oder Hberm?ssig erschwert, die Rechte aus den Warrants Fu erfHllen oder den Wert der Warrants Fu bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls notwendig die Bedingungen der Warrants nach freiem Ermessen derart anFupassen, dass der wirtschaftliche Wert des Warrants nach dem Eintritt des Ereignisses so weit mRglich dem wirtschaftlichen Wert des Warrants vor Eintritt des Ereignisses entspricht. SpeFifische Anpassungsregeln fHr einFelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IG des Emissionsprogramms gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus welchen GrHnden auch immer, nicht mRglich, ist die Emittentin berechtigt, die Warrants vorFeitig Fu kHndigen. Marktstörungen Wenn aufgrund einer MarktstRrung in BeFug auf den Basiswert 2 eine Basiswertkomponente kein Kurs ermittelt werden kann, setFt die Emittentin oder die Berechnungsstelle den Kurs des von der MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente nach freiem Ermessen unter BerHcksichtigung der allgemeinen Marktlage und des letFten vor der MarktstRrung festgestellten Kurses des von der MarktstRrung betroffenen Basiswertes 2 Basiswertkomponente fest und ist berechtigt, sofern die MarktstRrung am Gerfalltag besteht, diesen auf den ersten Bankarbeitstag, an dem die MarktstRrung nicht mehr besteht, Fu verschieben. Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in auch Abschnitt IG.A.c) des Emissionsprogramms. Diese Bestimmung gilt entsprechend fHr die Festlegung des Wertes des Warrants, dessen Basiswert 2 Basiswertkomponente von einer MarktstRrung betroffen ist.
  • 4. Verkaufsbeschränkungen Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Gerkaufsbeschr?nkungen (EWR, [.S.A. 2 [.S. persons, Guernsey). Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei Massnahmen ergreifen, um dass Rffentliche Angebot der Warrants oder ihren BesitF oder den Gertrieb von Angebotsunterlagen in BeFug auf Warrants in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb der SchweiF Ful?ssig Fu machen. Die Aush?ndigung dieser EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) oder anderer Emissionsunterlangen und das Angebot der Warrants in bestimmten L?ndern kRnnen durch Rechtsvorschriften eingeschr?nkt sein. Personen, denen diese EndgHltigen Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm, Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Gerkaufsunterlagen ausgeh?ndigt wurden, werden von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschr?nkungen Fu HberprHfen und einFuhalten. Prudentielle Aufsicht Die 5Hrcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des BundesgesetFes Hber die Banken und Sparkassen (BankGd SR h9.;) und als Effektenh?ndlerin im Sinne des BundesgesetFes Hber die BRrsen und den Effektenhandel (BE"Gd SR h].:) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Einsteinstrasse 9, C"-`;;` Bern, http:22www.finma.ch. Sales: +41 44 293 66 27 SIZ Telekurs: j,5KB Reuters: 5KBWTS Internet: www.Fkb.ch2aktienprodukte Bloomberg: 5KBW pgoq Aufzeichnung von Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit "andels- und Gerkaufseinheiten der Telefongesprächen 5Hrcher Kantonalbank aufgeFeichnet werden. Anleger, die Telefongespr?che mit diesen Einheiten fHhren, stimmen der AufFeichnung stillschweigend Fu. 5Hrich, :j. Juli 9;::